Berichte über israelische Herbizid-Einsätze sorgen derzeit für Schlagzeilen. Doch zwischen „Israel versprüht Glyphosat“ und dem Vorwurf eines völkerrechtswidrigen Chemiewaffeneinsatzes liegen erhebliche juristische und militärische Unterschiede. Ein Blick auf die Fakten und den Kontext.

In den vergangenen Wochen erscheinen immer wieder Berichte, wonach Israel im Süden des Libanon und auf der syrischen Seite der Golanhöhen Glyphosat eingesetzt haben soll. Anlass ist unter anderem ein Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 2. August 2026 über das syrische Dorf Samdaniah in der von den Vereinten Nationen überwachten entmilitarisierten Zone.

Zunächst ist festzuhalten: Die Vorwürfe sind ernst zu nehmen. Wenn landwirtschaftliche Flächen durch Herbizide geschädigt werden, kann dies für die betroffenen Bauern erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Das sollte nicht relativiert werden.

Allerdings darf die Berichterstattung auch nicht bei diesem Teil der Geschichte stehen bleiben.

Denn ein wichtiger Aspekt wird in der öffentlichen Diskussion häufig übersehen: Die Berichte beziehen sich auf eine Phase intensiver militärischer Auseinandersetzungen in der Region in 2025. Die konkreteren Hinweise und Untersuchungen wurden nun in 2026 bekannt.

Es geht daher nicht um eine israelische Kampagne zur Zerstörung der Landwirtschaft Syriens oder des Libanon.

Und damit kommen wir zur militärischen Dimension. Warum sollte ein Militär Vegetation zerstören?

Auf den ersten Blick erscheint es widersinnig, landwirtschaftliche Ackerflächen zu zerstören. Militärisch kann die Beseitigung von hoher Vegetation allerdings einen sehr konkreten Zweck haben.

Dichter, hoher Bewuchs kann als Deckung und Tarnung dienen. Er kann Bewegungen bewaffneter Kämpfer verbergen, Raketenwerfer und Fahrzeuge tarnen oder Zugänge zu unterirdischen Anlagen verdecken. Gerade an einer militärisch hochsensiblen Grenze kann die Herstellung freier Sichtlinien deshalb einen erheblichen militärischen Nutzen haben.

Das ist keine Besonderheit Israels. Die militärische Geschichte kennt zahlreiche Beispiele dafür, dass Vegetation beseitigt wurde, um Aufklärung, Beobachtung und die Kontrolle eines Geländes zu erleichtern.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht allein.„Warum wurden Pflanzen zerstört?“ Sondern: „Welche militärische Funktion hatte die Vegetation an diesem konkreten Ort?“

Südlibanon: kein gewöhnliches Agrargebiet

Diese Frage ist besonders wichtig, wenn man die aus dem Libanon genannten Orte betrachtet. Berichte über Herbizide stammen unter anderem aus den Gebieten von Aita al-Shaab, Ras Naqoura und Dhayra – allesamt im militärisch hochsensiblen Süden des Libanon. Dort ist die Hisbollah seit Jahrzehnten militärisch präsent.

Gerade Aita al-Shaab wurde zu einem Symbol für die unterirdische Infrastruktur der Hisbollah. Israelische Streitkräfte fanden dort umfangreiche Tunnelanlagen, Waffenlager und Kommandoinfrastruktur.

Damit wird eine wichtige Dimension der Debatte sichtbar: Wenn Vegetation in einem Gebiet beseitigt wird, in dem bewaffnete Kräfte operieren und ihre Infrastruktur durch Tarnung und Deckung schützen, existiert zumindest ein plausibler militärischer Grund für die Maßnahme.

Das bedeutet nicht, dass jede konkrete Sprühung automatisch rechtmäßig wäre. Es bedeutet aber, dass eine seriöse Berichterstattung diesen militärischen Kontext berücksichtigen muss.

Ist Glyphosat eine Chemiewaffe?

Hier wird es besonders wichtig, sauber zwischen verschiedenen Begriffen zu unterscheiden. Glyphosat ist ein Herbizid und wird weltweit zur Unkrautbekämpfung eingesetzt. Allein die Tatsache, dass ein chemischer Stoff eingesetzt wird, macht ihn noch nicht zu einer „Chemiewaffe“.

Das Chemiewaffenübereinkommen (Chemical Weapons Convention, CWC) arbeitet unter anderem mit dem sogenannten General Purpose Criterion. Entscheidend ist daher nicht nur, welcher Stoff verwendet wird, sondern auch, zu welchem Zweck und auf welche Weise er eingesetzt wird. Die Verwendung von Herbiziden als Methode der Kriegsführung unterliegt dabei erheblichen völkerrechtlichen Einschränkungen.

Das humanitäre Völkerrecht verbietet insbesondere einen Einsatz, wenn die betroffene Vegetation kein militärisches Ziel darstellt, wenn unverhältnismäßige zivile Schäden zu erwarten sind oder wenn weitreichende, langfristige und schwere Umweltschäden drohen.

Die juristische Frage lautet daher nicht: „Ist Glyphosat eine Chemiewaffe?“ Sondern „Wurde ein Herbizid als Mittel der Kriegsführung eingesetzt und war dieser konkrete Einsatz nach dem humanitären Völkerrecht zulässig?“.

Nach Artikel 52 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen können Objekte militärische Ziele sein, wenn sie aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Ortes, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und ihre Zerstörung, Besetzung oder Neutralisierung einen konkreten militärischen Vorteil bietet.

Eine landwirtschaftliche Fläche kann daher unter bestimmten Umständen militärisch absolut relevant werden – beispielsweise wenn ihre Vegetation als Deckung für bewaffnete Kräfte oder militärische Infrastruktur genutzt wird.

Die Größenordnung ist ebenfalls relevant

In sozialen Medien wird aus den Berichten teilweise die Behauptung entwickelt, Israel zerstöre gezielt die Nahrungsmittelversorgung des Libanon oder Syriens. Auch hier lohnt sich ein Blick auf die Größenordnung.

Die bislang veröffentlichten Schätzungen der betroffenen Flächen bewegen sich – je nach zugrunde gelegten Daten – grob zwischen einigen Dutzend und etwa 100 Hektar.

Zum Vergleich: Der Libanon verfügt über rund 134.000 Hektar Ackerland, Syrien über mehrere Millionen Hektar. Das bedeutet keineswegs, dass die betroffenen Bauern keinen erheblichen Schaden erlitten haben.

Es bedeutet aber, dass die Behauptung, Israel könne mit diesen Maßnahmen die Nahrungsmittelversorgung eines ganzen Landes unterbinden, mit den bekannten Größenordnungen nicht plausibel ist.

Eine lokale Schädigung landwirtschaftlicher Flächen und eine Strategie zur Aushungerung einer Bevölkerung sind zwei völlig unterschiedliche Behauptungen.

Wenn über einen Bauern berichtet wird, dessen Feld zerstört wurde, ist das menschlich nachvollziehbar und journalistisch legitim.

Aber die Geschichte darf dort nicht enden. Ein guter Bericht müsste zusätzlich fragen:

* Welche bewaffneten Gruppen waren in dem Gebiet aktiv?

* Gab es dort Raketenstellungen?

* Wurden Waffenlager entdeckt?

* Existierten Tunnel oder unterirdische Anlagen?

* Wurde die Vegetation tatsächlich als Deckung genutzt?

* Welche militärische Bedrohung sollte durch die Beseitigung der Vegetation reduziert werden?

* Welche Vorsichtsmaßnahmen wurden gegen Schäden an angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen getroffen?

Gerade im Südlibanon ist diese Kontextualisierung unverzichtbar.

Die Hisbollah hat über Jahrzehnte ein dichtes militärisches Netzwerk aufgebaut und dabei bewusst Infrastruktur in und unter zivil genutzten Gebieten angelegt. Dass dies die Bevölkerung vor Ort in eine besonders schwierige Lage bringt, ist tragisch – aber es ist eine Folge der militärischen Nutzung ziviler Räume durch eine Terrororganisation, nicht allein der israelischen Reaktion darauf.

Die besondere Situation auf den Golanhöhen

Noch komplexer ist die Situation in Samdaniah. Das Dorf liegt in der entmilitarisierten Zone, die nach dem syrisch-israelischen Waffenstillstandsabkommen von 1974 eingerichtet und durch die UN-Mission UNDOF überwacht wird. Gerade deshalb wäre es wichtig, bei der Berichterstattung nicht nur die Folgen für die Landwirtschaft zu beschreiben, sondern auch zu untersuchen, welche militärischen Aktivitäten in dieser Zone stattfanden und welche Verpflichtungen für die Konfliktparteien gelten.

Eine entmilitarisierte Zone ist schließlich gerade deshalb eingerichtet worden, damit sich dort keine militärischen Kräfte und keine militärische Infrastruktur befinden.

Auch diese Dimension gehört zur Geschichte.

Und genau deshalb wäre es Aufgabe eines guten Journalismus, nicht nur zu fragen:

„Was ist mit den Feldern der Bauern passiert?“

Sondern auch:

„Was befand sich dort, bevor diese Felder zum Ziel wurden?“

Wer Israels Vorgehen beurteilen will, sollte alle Fakten benennen.

Video-Quelle: Süddeutsche Zeitung, Instagram https://www.instagram.com/reel/DbnemlnDG5a